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    E05

    E05


      Neue deutsche Gesetzgebung
      hinsichtlich Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffplatten

      Die neue Regelung ändert den Grenzwert für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen für den deutschen Markt und tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

      IMAGE0

      Gemäß dem Gesetzgeber müssen alle in den deutschen Markt eingebrachten Holzwerkstoffplatten die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz” erfüllen.

      Die neue Gesetzgebung umfasst ein geändertes Prüfverfahren zur Messung von Formaldehyd, wobei die Prüfmethodik EN 16516 nun zum neuen Referenztestverfahren wird. Der Grenzwert beträgt zwar weiterhin 0,1 ppm, allerdings gelten durch die nun festgelegten Prüfbedingungen strengere Anforderungen.

      Die in europäischen Normen definierte Emissionsmethode EN 717-1 kann weiterhin verwendet werden, aber die Ergebnisse müssen mit dem Faktor 2 multipliziert werden. Dies bedeutet, dass das Prüfergebnis unter 0,05 ppm liegen muss, um gemäß EN 717-1 konform zu sein.

      Sonae Arauco verpflichtet sich zur Einhaltung dieser neuen Regelung und wird seine Kunden in der Übergangsphase unterstützen. E05-konforme Produkte werden ab dem 1. Dezember 2019 erhältlich sein.

      Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Support-Teams unter marketing.information@sonaearauco.com oder an Ihren Vertriebspartner.

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